Baumpflege und -fällung

Wir beraten Sie gerne, wenn es um die Möglichkeiten und behördlichen Vorgaben geht. Egal ob Baumpflege für erhaltenswerten Bäumen oder ob Baumfällung von Problembäumen. Unsere ausgebildeten Landschaftsgärtner besitzen genügend Erfahrung für fast alle Fälle. Durch eine große Auswahl an Arbeitsbühnen kommen wir in beinahe jeden Garten! 

Was ist wann erlaubt?

Nicht jede Maßnahme ist das ganze Jahr gestattet. Durch die Brut- und Setzzeit vom 01.03.-01.10. ist der Zeitraum für Fällungen und schwere Eingriffe eingeschränkt. 

Wir beraten Sie außerdem bei benötigten Fällanträgen und stehen Ihnen dabei mit unserer Erfahrung zur Seite.